Gebäudekategorie


Wohngebäude:

  • 1) Wohngebäude mit einer oder zwei Nutzungseinheiten
  • 2) Wohngebäude mit drei bis neun Nutzungseinheiten
  • 3) Wohngebäude mit zehn und mehr Nutzungseinheiten


Die Größe des Wohngebäudes hat Einfluss mehrere Eingabeparameter, wie zum Beispiel Innere Gewinne,

Warmwasserwärmebedarf, Luftwechselrate sowie Verschattungsfaktoren der Fenster. Das bedeutet in

der Praxis, dass die Energieausweis-Kennzahlen bei Wohngebäuden mit einer Wohneinheit etwas niedriger

sind als bei den beiden anderen Wohngebäudekategorien.


Nichtwohngebäude:

  • 4) Bürogebäude
  • 5) Bildungseinrichtungen
  • 6) Krankenhäuser
  • 7) Heime
  • 8) Beherbergungsbetriebe
  • 9) Gaststätten
  • 10) Veranstaltungsstätten und Mehrzweckgebäude
  • 11) Sportstätten
  • 12) Verkaufsstätten
  • 13) Sonstige konditionierte Gebäude


Zuordnung:

  • Gebäude, die nicht zuordenbar sind, fallen in die Kategorie 13 – sonstige konditionierte Gebäude.
    Für sie ist zwar ein Energieausweis erforderlich, allerdings müssen diese Gebäude nur die U-Wert-
    Anforderungen erfüllen. Werden die Räume in solchen Gebäuden auf unter 16°C beheizt, so dürfen
    die U-Werte um 50% überschritten werden (OIB-Richtlinie 6, Punkt 4.6)

  • Die Zuordnung zu den Gebäudekategorien erfolgt anhand der überwiegenden Nutzung, sofern
    andere Nutzungen jeweils 250 m2 Netto-Grundfläche nicht überschreiten.

  • bei Überschreitung ist wie folgt vorzugehen:
  • entweder Teilung des Gebäudes in einzelnen Nutzungen (wie bisher)
  • oder: das komplette Gebäude wird für versch. Kategorien berechnet
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